Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

... Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für alle Transporte gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen.

 

Zahlung:
Zahlungsziel sofort nach Rechnungserhalt.

12% Zinsen p.A. verrechnen wir bei Nichtzahlung der Rechnung.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels wird eine Bearbeitungsgebühr von 24,00 euro (inkl. Mehrwertsteuer) berechnet und auch mit Inkassobüro und Gericht weiter eingefordert.

 

Haftung bei Schäden:
CMR Deckung bis EURO 35000 nach CMR, 8,33 Sonderziehrechte je KG und/oder den Wert der Ware am Tag und Ort der Übernahme gerechnet.

 

Beispiel

 

zB 1 Euro Pal Mineralwasserflaschen werden beschädigt. Dann wäre die Höchsthaftung 8,33 Sonderziehrechte je kg, jedoch max der Wert der Ware am Tag und Ort der Übernahme:

pro 1 Euro Pal auf 5 Lagen gestapelten 1 Liter Flaschen, 500 Stück Flaschen x 0,95 Euro je Flasche, ergibt 480 Euro Schaden, jedoch muss festgestellt werden, wieviele Flaschen beschädigt wurden. Demnach 30% der Flaschen, dann erhalten Sie max 150 Euro vom Schaden ersetzt.

 

 

Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt und dem Bemühen um umgehende Zustellung ausgeführt. Sollte es dennoch zum Verlust, zu Beschädigung von Gütern oder zu Lieferverzögerungen kommen, so haftet der Auftragnehmer für sich und seine Leute im Falle leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung der Art 17-28 CMR und lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Die Geltendmachung von ideellen Werten und mittelbaren Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

Haftung bei Lieferverzug

Wir haften bis max in Höhe der Frachtrechnung. Art 25 (5) CMR

Stehzeiten und Ersatzmonteuere werden nicht akzeptiert

 

Unser Tip :

Sprechen Sie mit uns über eine Warentransportversicherung. Nur diese kann die Schäden bei Raub, Diebstahl, Transportmittelunfall,

von Problemen abwenden. Das CMR Recht deckt eine maximale Haftung von 8,33 Sonderziehungsrechten je KG Rohgewicht ab, und auch nur den Wert des Gutes am Tag und Ort der Übernahme. 

 

Wichtiger Hinweis für Irrtümer:

 

Eine CMR Versicherung deckt nicht immer den vollen Warenwert ab.

 

Eine Transportversicherung ist eine Sachversicherung, die unabhängig vom Verschulden eines Spediteurs oder Frächters, den vollen Warenwert ersetzt.

 

 

Transportversicherung zB:

Extra Transportversicherung bis Warenwert 5000,00 Euro 60,00

bis Warenwert 50.000,00 Euro 200,00

 

Bitte fragen Sie uns nach den Tarifen


Transportschäden sind uns innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden infolge fehlender oder mangelhafter Verpackung.
Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen (BGBl.141/1996) sowie mindestens 12% Verzugszinsen gilt als vereinbart.

 

Bei nationalen Direktfahrten auf 8,33 Sonderziehrechte für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung bis maximal 35.000,- EUR je Sendung, je nachdem, welcher Haftungsbetrag höher ist

 

 



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Erfüllungsort und Gerichtsstand sowie zahl- und klagbar Bezirksgericht Gericht Gmunden - Austria

 

Wir akzeptieren keine Rechtssprechnungen außerhalb Österreichs